Weber IVUR 58
Innenrüttler
Weber IVUR 58
Das Komplettgerät besteht eigentlich aus zwei Einheiten: dem IVU-Vibratorteil mit 5 m Schutzschlauch und dem UR-Umformerteil mit Schalter und Kabel.
Mittels Steck-/Schraubverbindung ist es möglich, den Vibrator vom Umformer zu trennen und durch ein Vibratorteil mit anderem Durchmesser zu ersetzen.
Sicherheit wird groß geschrieben. Die Elektronik des Umformers ist durch eine Vergussmasse geschützt, dennoch können einzelne Bauteile kostengünstig ersetzt werden. Die Elektronik birgt zusätzlich einen Geräteschutz gegen Überhitzung. Ein eingebauter FI-Schutz sichert den Bediener gegen Erd- und Kurzschluss. Abgerundete Kanten des Umformers verhindern das Verhaken im Baustahlgewebe.
Die Innenvibratoren selbst überzeugen durch ihre leistungsstarken Motoren, die auch eine Betonverdichtung auf größeren Baustellen gewährleisten.
Technische Daten
Typ: Weber Ivur 58
Flaschendurchmesser: 58 mm
Spannung: 230 Volt
Nennleistung 1050 W
Nennstromstärke: 4,6A
Schutzschlauch: 5,00 m
Anschlusskabel: 10,00 m
Gewicht: ca. 15,2 kg
Zuzüglich Porto und Verpackung.
AGB
§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
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§ 2 Vertragsschluss
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Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 6 Gesetzliche Mängelhaftungsrechte und Verjährung
(1) Mängelhaftungsrechte
Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.
(2) Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtware gegenüber Verbrauchern
Es wird vereinbart, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Gebrauchtware auf ein Jahr zu verkürzen.
Von dieser Vereinbarung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir ggf. für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen. Bei Vorliegen einer Garantiefrist gilt zugunsten des Garantienehmers die längere Frist.
(3) Einschränkung der Mängelhaftungsrechte (Gewährleistung) gegenüber Unternehmern
Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind folgende Ansprüche
- auf Schadensersatz
- wegen arglistig verschwiegenen Mängeln
- aus einer ggf. gegebenen Garantie
- auf Rückgriff nach §§ 445a, 478 BGB
- wegen Mängeln bei Baustoffen und Bauteilen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Falle einer ggf. gegebenen Garantiedauer gilt zugunsten des Käufers die längere Frist.
Lieferbedingungen